Hygieneschulung nach § 4 LMHV – online in ca. 30 Minuten
Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, braucht Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene – und muss sie der Lebensmittelüberwachung auf Verlangen nachweisen. Hier erledigen Sie die Schulung bequem am Handy oder PC, mit Zertifikat direkt per E-Mail.
Jetzt Hygieneschulung starten
- Ohne Termin, rund um die Uhr
- Alle 10 Sachgebiete nach Anlage 1 LMHV
- Zertifikat als PDF per E-Mail
- Bezahlen mit PayPal oder Kreditkarte
Wer braucht die Hygieneschulung?
Alle, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (§ 4 Abs. 1 LMHV) – also Lebensmittel, die schon nach kurzer Zeit ohne Kühlung oder richtige Behandlung gesundheitsgefährdend werden können. Zum Beispiel:
- Köchinnen, Köche und Küchenhilfen in Restaurants, Hotels und Imbissen
- Servicekräfte, die Speisen anrichten und ausgeben
- Personal in Kantinen, Mensen und der Gemeinschaftsverpflegung
- Küchen- und Ausgabepersonal in Kitas, Schulen, Kliniken und Pflegeheimen
- Bäckereien, Konditoreien und Cafés
- Metzgereien, Fisch- und Feinkosttheken
- Eisdielen und Speiseeisherstellung
- Catering, Partyservice, Foodtrucks und Lebensmittelproduktion
Ausgenommen ist, wer ausschließlich verpackte Lebensmittel abgibt, wiegt oder auszeichnet. Wer eine Berufsausbildung oder ein Studium mit Inhalten zur Lebensmittelhygiene abgeschlossen hat (z. B. Koch, Bäcker, Fleischer), gilt für diese Tätigkeit als geschult (§ 4 Abs. 2 LMHV).
Was lernen Sie?
Die Schulung behandelt alle Sachgebiete der Anlage 1 LMHV in 10 kurzen Lerneinheiten:
- Lebensmittelrecht und Verantwortung
- Eigenschaften der Lebensmittel und Mikroorganismen
- Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung
- Warenkontrolle, Haltbarkeit und Kennzeichnung (inkl. Allergene)
- Eigenkontrollen (HACCP) und Rückverfolgbarkeit
- Notfallplan und Krisenmanagement
- Personalhygiene und hygienischer Umgang
- Kühlung und Lagerung
- Abfälle, Nebenprodukte und Schädlinge
- Reinigung und Desinfektion
So funktioniert's
Daten eingeben
Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse für Ihr Zertifikat.
Bezahlen
19,99 € per PayPal oder Kreditkarte – sicher und schnell.
Schulung
10 kurze Lerneinheiten, nach jeder Einheit beantworten Sie Fragen.
Zertifikat
Ab 80 % richtigen Antworten erhalten Sie Ihr Zertifikat per E-Mail.
Jetzt Hygieneschulung erledigen
In ca. 30 Minuten fertig – Wiederholung bei Nichtbestehen kostenlos.
Hygieneschulung starten – 19,99 €Restaurant eröffnen: Das brauchen Sie
Die wichtigsten Nachweise und Anmeldungen auf einen Blick – und wo Sie sie bekommen.
Persönliche Nachweise
Für Sie und alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln arbeiten – vor dem ersten Arbeitstag.
Nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre.
Lebensmittelhygiene-Schulung für alle, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen.
Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse für Betreiber, die Alkohol ausschenken – nicht in allen Bundesländern Pflicht.
Nachweis der Zuverlässigkeit für die Gaststättenerlaubnis.
Betrieb anmelden
Pflicht vor Eröffnung.
Je nach Bundesland Erlaubnis (Konzession) oder nur Anzeige – vor allem beim Ausschank von Alkohol.
Wenn die Räume vorher nicht als Gaststätte genutzt wurden; inkl. Brandschutz, Stellplätze, Toiletten.
Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der Behörde registriert sein (Art. 6 VO (EG) 852/2004).
Tische auf dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis.
Hygiene im Betrieb
Gefahren erkennen, Kontrollpunkte festlegen, Temperaturen und Reinigung dokumentieren.
Die 14 Hauptallergene müssen für Gäste erkennbar sein (Speisekarte oder Aushang).
Steuern, Kasse und Versicherung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach der Gewerbeanmeldung.
Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte TSE und müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden.
Unfallversicherung – Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gründung.
Hintergrundmusik und Fernseher im Gastraum sind gebührenpflichtig.
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Ordnungsamt oder Ihrer IHK nach. Alle Angaben ohne Gewähr.
Häufige Fragen
Ist die Online-Schulung als Nachweis anerkannt?
§ 4 LMHV schreibt keine bestimmte Form der Schulung vor – entscheidend ist, dass die Fachkenntnisse nach Anlage 1 erworben wurden und nachgewiesen werden können. Dafür erhalten Sie ein Zertifikat mit allen Schulungsinhalten, Ihrem Ergebnis und einer online prüfbaren Zertifikatsnummer. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Lebensmittelüberwachung.
Ist das dasselbe wie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?
Nein. Die Belehrung nach § 43 IfSG (früher „Gesundheitszeugnis“) behandelt Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten und ist zusätzlich nötig: die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die Folgebelehrung alle zwei Jahre online auf folgebelehrung43.de.
Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?
Zum Bestehen sind mindestens 80 % richtige Antworten nötig. Nach jeder Lerneinheit sehen Sie sofort die Erklärungen. Wenn es nicht klappt, können Sie die Schulung ohne weitere Kosten wiederholen.
Was steht auf dem Zertifikat?
Ihr Name, Geburtsdatum, optional Ihr Betrieb, das Datum der Schulung, die behandelten Sachgebiete nach Anlage 1 LMHV, Ihr Ergebnis und eine Zertifikatsnummer, die Ihr Arbeitgeber oder die Behörde online prüfen kann.
Bekomme ich eine Rechnung?
Ja, die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie direkt nach der Zahlung per E-Mail.
Muss mein Arbeitgeber noch etwas tun?
Der Lebensmittelunternehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten geschult sind, und sollte die Nachweise aufbewahren. Ihr Zertifikat kann er dafür zu seinen Unterlagen nehmen. Betriebsspezifische Unterweisungen (z. B. zum eigenen HACCP-Konzept und Reinigungsplan) ersetzt die Online-Schulung nicht.