Hygieneschulung nach § 4 LMHV – online in ca. 30 Minuten

Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder verkauft, braucht Fachkenntnisse in Lebensmittelhygiene – und muss sie der Lebensmittelüberwachung auf Verlangen nachweisen. Hier erledigen Sie die Schulung bequem am Handy oder PC, mit Zertifikat direkt per E-Mail.

19,99 €inkl. 19 % MwSt. · einmalig

Jetzt Hygieneschulung starten
  • Ohne Termin, rund um die Uhr
  • Alle 10 Sachgebiete nach Anlage 1 LMHV
  • Zertifikat als PDF per E-Mail
  • Bezahlen mit PayPal oder Kreditkarte

Wer braucht die Hygieneschulung?

Alle, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen (§ 4 Abs. 1 LMHV) – also Lebensmittel, die schon nach kurzer Zeit ohne Kühlung oder richtige Behandlung gesundheitsgefährdend werden können. Zum Beispiel:

  • Köchinnen, Köche und Küchenhilfen in Restaurants, Hotels und Imbissen
  • Servicekräfte, die Speisen anrichten und ausgeben
  • Personal in Kantinen, Mensen und der Gemeinschaftsverpflegung
  • Küchen- und Ausgabepersonal in Kitas, Schulen, Kliniken und Pflegeheimen
  • Bäckereien, Konditoreien und Cafés
  • Metzgereien, Fisch- und Feinkosttheken
  • Eisdielen und Speiseeisherstellung
  • Catering, Partyservice, Foodtrucks und Lebensmittelproduktion

Ausgenommen ist, wer ausschließlich verpackte Lebensmittel abgibt, wiegt oder auszeichnet. Wer eine Berufsausbildung oder ein Studium mit Inhalten zur Lebensmittelhygiene abgeschlossen hat (z. B. Koch, Bäcker, Fleischer), gilt für diese Tätigkeit als geschult (§ 4 Abs. 2 LMHV).

Was lernen Sie?

Die Schulung behandelt alle Sachgebiete der Anlage 1 LMHV in 10 kurzen Lerneinheiten:

  • Lebensmittelrecht und Verantwortung
  • Eigenschaften der Lebensmittel und Mikroorganismen
  • Hygiene bei Herstellung und Verarbeitung
  • Warenkontrolle, Haltbarkeit und Kennzeichnung (inkl. Allergene)
  • Eigenkontrollen (HACCP) und Rückverfolgbarkeit
  • Notfallplan und Krisenmanagement
  • Personalhygiene und hygienischer Umgang
  • Kühlung und Lagerung
  • Abfälle, Nebenprodukte und Schädlinge
  • Reinigung und Desinfektion

So funktioniert's

  1. Daten eingeben

    Name, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse für Ihr Zertifikat.

  2. Bezahlen

    19,99 € per PayPal oder Kreditkarte – sicher und schnell.

  3. Schulung

    10 kurze Lerneinheiten, nach jeder Einheit beantworten Sie Fragen.

  4. Zertifikat

    Ab 80 % richtigen Antworten erhalten Sie Ihr Zertifikat per E-Mail.

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In ca. 30 Minuten fertig – Wiederholung bei Nichtbestehen kostenlos.

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Restaurant eröffnen: Das brauchen Sie

Die wichtigsten Nachweise und Anmeldungen auf einen Blick – und wo Sie sie bekommen.

Persönliche Nachweise

Erstbelehrung nach § 43 IfSG

Für Sie und alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln arbeiten – vor dem ersten Arbeitstag.

Wo? Gesundheitsamt (oder beauftragter Arzt)
Folgebelehrung nach § 43 Abs. 4 IfSG

Nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre.

Hygieneschulung nach § 4 LMHV

Lebensmittelhygiene-Schulung für alle, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder verkaufen.

Unterrichtungsnachweis (Gaststättenunterrichtung)

Lebensmittelrechtliche Grundkenntnisse für Betreiber, die Alkohol ausschenken – nicht in allen Bundesländern Pflicht.

Wo? Ihre IHK
Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Nachweis der Zuverlässigkeit für die Gaststättenerlaubnis.

Wo? Bürgeramt oder online beim Bundesamt für Justiz

Betrieb anmelden

Gewerbeanmeldung

Pflicht vor Eröffnung.

Wo? Gewerbeamt / Ordnungsamt Ihrer Gemeinde
Gaststättenerlaubnis bzw. Gaststättenanzeige

Je nach Bundesland Erlaubnis (Konzession) oder nur Anzeige – vor allem beim Ausschank von Alkohol.

Wo? Ordnungsamt / Gewerbeamt
Baugenehmigung / Nutzungsänderung

Wenn die Räume vorher nicht als Gaststätte genutzt wurden; inkl. Brandschutz, Stellplätze, Toiletten.

Wo? Bauamt (Bauaufsichtsbehörde)
Registrierung als Lebensmittelbetrieb

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der Behörde registriert sein (Art. 6 VO (EG) 852/2004).

Wo? Lebensmittelüberwachung / Veterinäramt
Außengastronomie, Sperrzeit, Werbeschilder

Tische auf dem Gehweg brauchen eine Sondernutzungserlaubnis.

Wo? Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde

Hygiene im Betrieb

HACCP-Eigenkontrollkonzept

Gefahren erkennen, Kontrollpunkte festlegen, Temperaturen und Reinigung dokumentieren.

Wo? Erstellen Sie selbst – Vorlagen u. a. bei DEHOGA und Lebensmittelüberwachung
Allergen-Kennzeichnung

Die 14 Hauptallergene müssen für Gäste erkennbar sein (Speisekarte oder Aushang).

Wo? Selbst umsetzen (LMIV)

Steuern, Kasse und Versicherung

Steuerliche Erfassung

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nach der Gewerbeanmeldung.

Wo? Finanzamt über Mein ELSTER
Kassensystem mit TSE

Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte TSE und müssen innerhalb eines Monats nach Anschaffung dem Finanzamt gemeldet werden.

Wo? z. B. cleverkasse.de; Meldung über Mein ELSTER
Berufsgenossenschaft

Unfallversicherung – Anmeldung innerhalb einer Woche nach Gründung.

Wo? BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
Musik, TV und Radio

Hintergrundmusik und Fernseher im Gastraum sind gebührenpflichtig.

Wo? GEMA und Rundfunkbeitrag

Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Ordnungsamt oder Ihrer IHK nach. Alle Angaben ohne Gewähr.

Häufige Fragen

Ist die Online-Schulung als Nachweis anerkannt?

§ 4 LMHV schreibt keine bestimmte Form der Schulung vor – entscheidend ist, dass die Fachkenntnisse nach Anlage 1 erworben wurden und nachgewiesen werden können. Dafür erhalten Sie ein Zertifikat mit allen Schulungsinhalten, Ihrem Ergebnis und einer online prüfbaren Zertifikatsnummer. Im Einzelfall entscheidet die zuständige Lebensmittelüberwachung.

Ist das dasselbe wie die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz?

Nein. Die Belehrung nach § 43 IfSG (früher „Gesundheitszeugnis“) behandelt Tätigkeitsverbote bei bestimmten Krankheiten und ist zusätzlich nötig: die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt, die Folgebelehrung alle zwei Jahre online auf folgebelehrung43.de.

Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?

Zum Bestehen sind mindestens 80 % richtige Antworten nötig. Nach jeder Lerneinheit sehen Sie sofort die Erklärungen. Wenn es nicht klappt, können Sie die Schulung ohne weitere Kosten wiederholen.

Was steht auf dem Zertifikat?

Ihr Name, Geburtsdatum, optional Ihr Betrieb, das Datum der Schulung, die behandelten Sachgebiete nach Anlage 1 LMHV, Ihr Ergebnis und eine Zertifikatsnummer, die Ihr Arbeitgeber oder die Behörde online prüfen kann.

Bekomme ich eine Rechnung?

Ja, die Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer erhalten Sie direkt nach der Zahlung per E-Mail.

Muss mein Arbeitgeber noch etwas tun?

Der Lebensmittelunternehmer ist dafür verantwortlich, dass seine Beschäftigten geschult sind, und sollte die Nachweise aufbewahren. Ihr Zertifikat kann er dafür zu seinen Unterlagen nehmen. Betriebsspezifische Unterweisungen (z. B. zum eigenen HACCP-Konzept und Reinigungsplan) ersetzt die Online-Schulung nicht.